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§ 307 StGB

  • Weitergeleitet von „307 Abs. 1 StGB“
  • juristi.Red
  • 31. Mai 2025 um 21:01
  • 31. Mai 2025 um 21:38
  • 519 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie

    (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

    (2) Wer durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert fahrlässig gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

    (3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe

    1. in den Fällen des Absatzes 1 lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren,
    2. in den Fällen des Absatzes 2 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

    (4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    • Strafrecht
    • Herbeiführung
    • Herbeiführen
    • § 307 StGB
    • Explosion
    • Kernenergie

Kernenergie und Explosionen – was du wissen solltest

Also, wenn jemand versucht, durch Kernenergie eine Explosion auszulösen und dabei das Leben oder die Gesundheit anderer Menschen oder wertvolle Sachen in Gefahr bringt, kann das echt üble Konsequenzen haben. Da gibt's mindestens fünf Jahre Knast dafür.

Wenn jemand durch Kernenergie eine Explosion verursacht und dabei fahrlässig das Leben oder die Gesundheit anderer oder wertvolle Dinge aufs Spiel setzt, kann die Strafe zwischen einem und zehn Jahren Gefängnis liegen.

Falls derjenige bei der Sache sogar jemandem das Leben nimmt, dann wird's richtig ernst:

  1. Bei den schweren Fällen (wie im ersten Punkt) kann es lebenslange Haft oder mindestens zehn Jahre geben.
  2. Bei den leichteren Fällen (wie im zweiten Punkt) gibt's mindestens fünf Jahre.

Und wenn jemand in diesen leichteren Fällen fahrlässig handelt und damit die Gefahr verursacht, kann er bis zu drei Jahre im Gefängnis landen oder muss eine Geldstrafe zahlen.

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