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§ 308 StGB

  • sophme
  • 6. Juni 2025 um 22:48
  • 4. März 2026 um 12:27
  • 440 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion

    (1) Wer anders als durch Freisetzen von Kernenergie, namentlich durch Sprengstoff, eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

    (2) Verursacht der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen.

    (3) Wer die Sprengstoffexplosion zur Begehung eines Diebstahls (§ 242 StGB), eines Bandendiebstahls (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB) oder eines schweren Bandendiebstahls (§ 244a StGB) herbeiführt, wird in den Fällen des Absatzes 1 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren, in den Fällen des Absatzes 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

    (4) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

    (5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

    (6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (7) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Fassung ab 15. Jan 2026

    _______________________

    Fassung bis einschl 14. Jan 2026

    (1) - (2) ...

    (3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

    (4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

    (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    • Strafrecht
    • Sprengstoffexplosion
    • Herbeiführen
    • § 308 StGB

Sprengstoff-Explosionen und ihre Folgen

(1) Wenn jemand – außer durch Kernenergie – eine Explosion verursacht, zum Beispiel mit Sprengstoff, und dadurch das Leben oder die Gesundheit anderer Menschen oder besonders wertvolle Sachen gefährdet, muss er mit mindestens einem Jahr Gefängnis rechnen.

(2) Wenn derjenige durch seine Tat eine Person schwer verletzt oder vielen Menschen gesundheitlich schadet, kann das zu mindestens zwei Jahren Gefängnis führen.

(3) Wenn jemand eine Sprengstoffexplosion auslöst, um damit einen Diebstahl, einen Bandendiebstahl oder einen schweren Bandendiebstahl zu begehen, wird er strenger bestraft. In den Fällen von Absatz 1 drohen mindestens zwei Jahre Gefängnis, in den Fällen von Absatz 2 mindestens fünf Jahre Gefängnis.

(4) Verursacht der Täter durch sein leichtfertiges Handeln sogar den Tod eines anderen Menschen, drohen ihm lebenslange Haft oder mindestens zehn Jahre Gefängnis.

(5) In weniger schweren Fällen nach Absatz 1 kann die Strafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren liegen. In weniger schweren Fällen nach Absatz 2 reicht die Strafe von einem bis zu zehn Jahren Gefängnis.

(6) Wer in den Fällen von Absatz 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, kann bis zu fünf Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe bekommen.

(7) Wenn jemand in den Fällen von Absatz 1 insgesamt fahrlässig handelt und auch die Gefahr fahrlässig herbeiführt, kann er bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe erwarten.

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