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Verwaltungsrecht 7 A 3.24 - Genehmigung für LNG-Terminal Stade rechtmäßig

  • juristi.Red
  • 10. Mai 2025 um 20:58
  • 141 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Die Genehmigung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts Lüneburg vom 1. November 2023 für die Errichtung und den Betrieb eines landgebundenen Flüssiggas (LNG)-Terminals einschließlich zweier Lagertanks in Stade ("Hanseatic Energy Hub") an der Unterelbe ist nicht zu beanstanden.

    Das hat das in erster und letzter Instanz zuständige Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

    Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Niedersachsen, wendet sich gegen die Genehmigung und rügt insbesondere, dass für den bis zum 31. Dezember 2043 zugelassenen Betrieb des LNG-Terminals mit Erdgas kein energiewirtschaftlicher Bedarf bestehe und eine derart lange Frist mit dem verfassungsrechtlichen Gebot des Klimaschutzes und dem Klimaschutzgesetz nicht vereinbar sei. Außerdem lägen die Genehmigungsvoraussetzungen hinsichtlich der Umrüstbarkeit der Anlage auf einen Betrieb mit verflüssigtem Ammoniak nicht vor, die Anlagensicherheit sei nicht hinreichend gewährleistet und Naturschutzrecht werde verletzt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Der Senat hat bereits in einem vorangegangenen Gerichtsverfahren (Az. BVerwG 7 A 9.22) geklärt, dass es der Genehmigungsbehörde verwehrt ist, einen früheren als den im LNG-Beschleunigungsgesetz genannten Zeitpunkt des 31. Dezember 2043 für die Beendigung eines LNG-basierten Terminalbetriebs zu verfügen. Aus dem Klimaschutzgebot des Grundgesetzes und dem Klimaschutzgesetz ergibt sich nichts Anderes. Ob für das LNG-Terminal bis zum Ende des Genehmigungszeitraums ein Bedarf besteht, ist für die Zulassung des Vorhabens ohne Belang. Die Umrüstbarkeit der Anlage auf einen späteren Betrieb mit verflüssigtem Ammoniak ("Green Gas Ready") hat die beigeladene Betreiberin hinreichend nachgewiesen. Durchgreifende Bedenken gegen die Sicherheit der Anlage bestehen nach den von ihr im Genehmigungsverfahren vorgelegten gutachterlichen Stellungnahmen nicht. Verstöße gegen Naturschutzrecht liegen nicht vor.

    BVerwG 7 A 3.24 - Urteil vom 27. März 2025 - BVerwG PM 24/2025

    • BVerwG
    • Genehmigung
    • LNG-Terminal
    • Stade
    • Flüssiggas
    • "Hanseatic Energy Hub"

Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg hat am 1. November 2023 grünes Licht gegeben für den Bau und Betrieb eines Flüssiggas-Terminals (LNG) in Stade, auch bekannt als "Hanseatic Energy Hub". Das Ganze ist an der Unterelbe und es gibt dazu zwei Lagertanks. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das jetzt abgesegnet.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland aus Niedersachsen ist dagegen und findet die Genehmigung nicht so toll. Sie sagen, dass es bis zum 31. Dezember 2043 keinen echten Bedarf für den Betrieb mit Erdgas gibt und eine so lange Genehmigung nicht mit den Klimazielen klargeht. Außerdem meinen sie, dass die Anlage nicht ordentlich auf einen Betrieb mit verflüssigtem Ammoniak umgerüstet werden kann, die Sicherheit der Anlage nicht sicher ist und Naturschutzrechte verletzt werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage abgelehnt. In einem früheren Verfahren haben sie schon gesagt, dass die Genehmigungsbehörde nicht einfach einen früheren Stopp für den LNG-Betrieb setzen kann, als den, der im Gesetz steht – also den 31. Dezember 2043. Das Klimaschutzgesetz ändert daran auch nichts. Ob es bis dahin wirklich Bedarf für das Terminal gibt, spielt für die Genehmigung keine Rolle. Die Betreiberin hat auch nachgewiesen, dass die Anlage später umgerüstet werden kann (das nennt man dann "Green Gas Ready"). Außerdem gibt es keine ernsthaften Sicherheitsbedenken, die im Genehmigungsverfahren aufgekommen sind, und Verstöße gegen Naturschutzrechte wurden nicht festgestellt.

Das Urteil stammt vom 27. März 2025.

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