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Artikel 114 GG

  • sophme
  • 21. Januar 2025 um 10:17
  • 20. Januar 2026 um 00:38
  • 238 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • "Rechnungslegung und -prüfung"

    (1) Der Bundesminister der Finanzen hat dem Bundestage und dem Bundesrate über alle Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden im Laufe des nächsten Rechnungsjahres zur Entlastung der Bundesregierung Rechnung zu legen.

    (2) Der Bundesrechnungshof, dessen Mitglieder richterliche Unabhängigkeit besitzen, prüft die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Zum Zweck der Prüfung nach Satz 1 kann der Bundesrechnungshof auch bei Stellen außerhalb der Bundesverwaltung Erhebungen vornehmen; dies gilt auch in den Fällen, in denen der Bund den Ländern zweckgebundene Finanzierungsmittel zur Erfüllung von Länderaufgaben zuweist. Er hat außer der Bundesregierung unmittelbar dem Bundestage und dem Bundesrate jährlich zu berichten. Im übrigen werden die Befugnisse des Bundesrechnungshofes durch Bundesgesetz geregelt.

    • Grundgesetz
    • Rechnung
    • Rechnungslegung
    • Finanzwesen
    • Rechnungsprüfung
    • Art. 114 GG

(1) Der Finanzminister muss dem Bundestag und dem Bundesrat im nächsten Jahr einen Überblick über alle Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden geben, damit die Bundesregierung entlastet wird.

(2) Der Bundesrechnungshof, dessen Mitglieder unabhängig wie Richter sind, schaut sich die Rechnungen und die wirtschaftliche sowie ordnungsgemäße Haushaltsführung des Bundes an. Um das zu prüfen, kann der Rechnungshof auch außerhalb der Bundesverwaltung Informationen sammeln, besonders wenn der Bund den Ländern spezielle Gelder für deren Aufgaben gibt. Außerdem muss er jährlich direkt dem Bundestag und dem Bundesrat Bericht erstatten. Ansonsten regelt ein Bundesgesetz, was der Bundesrechnungshof alles darf.

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Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
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  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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