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Strafrecht 5 StR 476/24 - Verurteilung einer Mutter wegen Totschlags an ihrem Säugling und versuchten Mordes an ihrem Lebensgefährten

  • juristi.Red
  • 3. Januar 2025 um 18:46
  • 23. Januar 2025 um 11:47
  • 155 mal gelesen
  • Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg verworfen. Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht die Angeklagte am 7. Mai 2024 wegen Totschlags und wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung unter Annahme verminderter Schuldfähigkeit zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete die Angeklagte im Mai 2023 ihren drei Wochen alten Sohn, indem sie ihn absichtlich mit einem Kissen erstickte. Nachdem sie im August 2023 aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, stach sie nachts mit einem Küchenmesser auf den Hinterkopf ihres neben ihr schlafenden Lebensgefährten ein, wobei sie dessen Tod billigend in Kauf nahm. Dieser erlitt Schnittverletzungen, konnte weitere Stiche aber mit Händen und Armen abwehren und der Angeklagten das Messer abnehmen.

    Die Überprüfung des Urteils auf die Revision der Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben.

    BGH-Beschluss vom 18. November 2024 – 5 StR 476/24 - BGH PM 227/2024

    Vorinstanz:

    LG Hamburg - Urteil vom 7. Mai 2024 - 621 Ks 16/23

    • BGH
    • Körperverletzung
    • Totschlag
    • vermindert schuldfähig
    • gefährliche
    • Mordversuch
    • LG Hamburg
    • Säugling
  • Vorheriger juristi.kon Fachbegriff 5 StR 430/23 - Urteil wegen "Ehrenmordes" an einer Afghanin in Berlin rechtskräftig
  • Nächster juristi.kon Fachbegriff 5 StR 498/23 - Abrechnungsbetruges beim Betrieb von Corona-Teststellen
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juristi.kon

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
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  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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