Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete die Angeklagte im Mai 2023 ihren drei Wochen alten Sohn, indem sie ihn absichtlich mit einem Kissen erstickte. Nachdem sie im August 2023 aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, stach sie nachts mit einem Küchenmesser auf den Hinterkopf ihres neben ihr schlafenden Lebensgefährten ein, wobei sie dessen Tod billigend in Kauf nahm. Dieser erlitt Schnittverletzungen, konnte weitere Stiche aber mit Händen und Armen abwehren und der Angeklagten das Messer abnehmen.
Die Überprüfung des Urteils auf die Revision der Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben.
BGH-Beschluss vom 18. November 2024 – 5 StR 476/24 - BGH PM 227/2024
Vorinstanz:
LG Hamburg - Urteil vom 7. Mai 2024 - 621 Ks 16/23