Nach den Feststellungen des Landgerichts setzte der Angeklagte, der einen erheblichen Hass auf die örtliche Kirchengemeinde, insbesondere auf den Pfarrer entwickelt hatte, in den frühen Morgenstunden des 4. August 2023 einen Nebenraum (Loge) der Stadtkirche in Großröhrsdorf mittels Benzins in Brand. Das Feuer breitete sich nach einer Detonation im Altarbereich aus, ergriff den Dachstuhl und das gesamte Gebäudeinnere, welches bis auf die Grundmauern vollständig abbrannte. Zudem brach die Kirchturmspitze ein. Die Kirche war in den Jahren 2012 bis 2018 mit Fördermitteln aufwendig saniert worden. Es entstand ein Sachschaden von etwa 35 Millionen Euro.
Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben.
BGH-Beschluss vom 8. Oktober 2024 – 5 StR 364/24 - BGH PM 202/2024
Vorinstanz:
LG Görlitz - Außenkammern Bautzen - Urteil vom 27. Februar 2024 - 9 KLs 550 Js 27281/23