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Strafrecht 5 StR 364/24 - BGH zum Kirchenbrandes in Großröhrsdorf

  • juristi.Red
  • 11. November 2024 um 10:54
  • 155 mal gelesen
  • Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Görlitz – Außenkammern Bautzen – verworfen. Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht den Angeklagten am 27. Februar 2024 wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts setzte der Angeklagte, der einen erheblichen Hass auf die örtliche Kirchengemeinde, insbesondere auf den Pfarrer entwickelt hatte, in den frühen Morgenstunden des 4. August 2023 einen Nebenraum (Loge) der Stadtkirche in Großröhrsdorf mittels Benzins in Brand. Das Feuer breitete sich nach einer Detonation im Altarbereich aus, ergriff den Dachstuhl und das gesamte Gebäudeinnere, welches bis auf die Grundmauern vollständig abbrannte. Zudem brach die Kirchturmspitze ein. Die Kirche war in den Jahren 2012 bis 2018 mit Fördermitteln aufwendig saniert worden. Es entstand ein Sachschaden von etwa 35 Millionen Euro.

    Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben.

    BGH-Beschluss vom 8. Oktober 2024 – 5 StR 364/24 - BGH PM 202/2024

    Vorinstanz:

    LG Görlitz - Außenkammern Bautzen - Urteil vom 27. Februar 2024 - 9 KLs 550 Js 27281/23

    • Strafrecht
    • BGH
    • schwere Brandstiftung
    • Kirchenbrand
    • Hass
    • Großröhrsdorf
  • Vorheriger juristi.kon Fachbegriff 5 StR 326/23 - Rechtskräftige Verurteilung einer ehemaligen Zivilangestellten im Konzentrationslager Stutthof
  • Nächster juristi.kon Fachbegriff 5 StR 370/24 - Mehrstündiger Geiselnahme in Berlin-Schöneberg
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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
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  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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