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Strafrecht 1 StR 403/23 - Verurteilung eines Chirurgen wegen der Sterilisation von zwei unter Betreuung stehenden Patienten teilweise aufgehoben

  • juristi.Red
  • 28. Mai 2024 um 21:04
  • 28. Mai 2024 um 21:23
  • 818 mal gelesen
  • Das Landgericht hat den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter schwerer Körperverletzung sowie wegen schwerer Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts führte der Angeklagte bei einer Operation eines Patienten zur Behebung eines beidseitigen Leistenbruchs auf Grund einer Personenverwechselung zugleich eine Sterilisation durch. Unmittelbar nach Erkennen der Personenverwechselung legte der Angeklagte seinen Irrtum offen und vermittelte den Patienten an einen Spezialisten für Refertilisation. Zwei Wochen später konnte die Zeugungsfähigkeit des Patienten durch eine mehrstündige Operation – nicht ausschließbar – wiederhergestellt werden. Bei dem Patienten, den der Angeklagte zunächst glaubte zu sterilisieren, führte er den Eingriff kurze Zeit später durch, ohne dass die hierfür erforderliche Genehmigung des Betreuungsgerichts vorlag.

    Die Revision des Angeklagten hat Erfolg, soweit das Landgericht den Angeklagten wegen der Sterilisation des Patienten, dessen Zeugungsfähigkeit später - nicht ausschließbar - wiederhergestellt wurde, wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt hat. Insoweit ist das Landgericht bei der Beurteilung der Freiwilligkeit des Rücktritts vom Versuch von einem unzutreffenden rechtlichen Maßstab ausgegangen. Im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Im Umfang der Aufhebung muss eine andere Jugendschutzkammer des Landgerichts über den Tatvorwurf neu verhandeln und entscheiden.

    BGH-Beschluss vom 17. April 2024 – 1 StR 403/23 - BGH PM 111/2024

    Vorinstanz:

    LG München I - Urteil vom 29. Juni 2023 - 20 KLs 124 Js 146915/16

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