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III ZR 35/18 - Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Zusammenbruch im Sportunterricht
Schuldhafte Amtspflichtverletzung - wenn beteiligte Sportlehrer notwendige Erste-Hilfe-Maßnahmen pflichtwidrig unterlassen ....
Die Amtspflicht der Sportlehrer zur Ersten Hilfe bei Notfällen ist wertungsmäßig nur eine die Hauptpflicht zur Unterrichtung und Erziehung begleitende Nebenpflicht.
Dennoch, zur Führung des übernommenen Amtes gehören bei Sportlehrern eben auch die im Notfall gebotenen Erste-Hilfe-Maßnahmen, welche in erforderlicher und zumutbarer Art und Weise rechtzeitig und ordnungsgemäß durchzuführen sind. Um dies zu gewährleisten, mussten die Sportlehrer bereits damals über eine aktuelle Ausbildung in Erster Hilfe verfügen.
Die Amtspflicht der Sportlehrer zur Ersten Hilfe bei Notfällen ist wertungsmäßig nur eine die Hauptpflicht zur Unterrichtung und Erziehung begleitende Nebenpflicht.
Dennoch, zur Führung des übernommenen Amtes gehören bei Sportlehrern eben auch die im Notfall gebotenen Erste-Hilfe-Maßnahmen, welche in erforderlicher und zumutbarer Art und Weise rechtzeitig und ordnungsgemäß durchzuführen sind. Um dies zu gewährleisten, mussten die Sportlehrer bereits damals über eine aktuelle Ausbildung in Erster Hilfe verfügen.
VIII ZR 225/17 - Anspruch des Käufers eines mangelhaften Neufahrzeugs auf Ersatzlieferung bei einem Modellwechsel
Der Verhandlungstermin vom 27. Februar 2019 (siehe Pressemitteilung Nr. 183/2018) wurde aufgehoben, da der Kläger die Revision unter Hinweis darauf, dass sich die Parteien verglichen haben, zurückgenommen hat.
Vorausgegangen war ein umfangreicher Hinweisbeschluss des Senats vom 8. Januar 2019, der in Kürze wie folgt heißt:
Vorausgegangen war ein umfangreicher Hinweisbeschluss des Senats vom 8. Januar 2019, der in Kürze wie folgt heißt:
Datenschutz in der Praxis ist ein online gestützes Seminar zur Aus- und Weiterbildung
Hinweise zur Teilnahme:
Inhalt
Lektion | Inhalt der "Datenschutz praktischen Lektionen" | Seminar | Aufgaben |
0010 | Was ist die DSGVO? | Link | 0010 |
0020 | Ziele und Aufbau der DSGVO | Link | |
0030 | Was ist Datenschutz? | Link | |
0040 | Wann wird das Datenschutzrecht angewendet? | Link | |
0050 | Was sind personenbezogene Daten? | Link | |
0060 | Was versteht man unter der Verarbeitung von personenbezogenen Daten? | Link | |
0070 | Wer ist der Verantwortliche einer Verarbeitung? | Link | |
0080 | Grundsätze der Verarbeitung | Link | |
0090 | Wann ist die Verarbeitung rechtmäßig? (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt) | Link | |
0100 | Was ist der Zweck einer Verarbeitung? (Zweckbindung im Datenschutz) | Link | |
0200 | Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung | Link | |
0210 | Einwilligung | Link | |
0220 | Vertragliche Verpflichtung | Link | |
0230 | Erfüllung rechtlicher Pflichten | Link | |
0240 | Lebenswichtige Interessen | Link | |
0250 | Aufgabe die der Wahrnehmung öffentlichen Interesses dient | Link | |
0260 | berechtigtes Interesse | Link | |
0400 | Betroffenenrechte | Link | |
0410 | Was ist das Recht auf Auskunft? | Link | |
0420 | Recht auf Berichtigung | Link | |
0430 | Recht auf Löschung // Recht auf Vergessenwerden | Link | |
0440 | Recht auf Einschränkung der Verarbeitung | Link | |
Standard Datenschutz Modell | |||
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Auftragsdatenverarbeitung | |||
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