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Sozialrecht S 10 AS 1166/13 - Klage einreichen per Mail nur mit Signatur

  • sophme
  • 4. Juli 2023 um 13:13
  • 4. Juli 2023 um 13:14
  • 279 mal gelesen
  • Klageerhebung vor dem Sozialgericht per E-Mail

    Mit Urteil vom 20.02.2014 (S 10 AS 1166/13) hat das Sozialgericht Mainz die Klage einer Bürgerin aus Saulheim abgewiesen. Die Klägerin, die ergänzend zu ihrer selbständigen Tätigkeit Leistungen nach dem SGB II ("Hartz 4"). bezog, war vom zuständigen Jobcenter im September 2013 darüber informiert worden, dass es beabsichtigt sei, Leistungen von ihr zurückfordern. Die Klägerin erhielt vorab Gelegenheit, sich hierzu zu äußern. Sie legte gegen dieses Schreiben Widerspruch ein, den das Jobcenter jedoch mit der Begründung als unzulässig zurückwies, dass es sich bei dem behördlichen Schreiben nur um eine Anhörung und gerade noch nicht um eine Entscheidung gehandelt habe. Die Klägerin wandte sich daraufhin über einen Bekannten an das Sozialgericht Mainz und bat um Beratung. Hier wurde ihr mitgeteilt, dass das Sozialgericht keine Rechtsberatung leisten dürfe. Es bestehe aber die Möglichkeit auf der Rechtsantragsstelle durch persönliche Vorsprache Klage zu erheben und Anträge zu stellen.

    Von dieser Möglichkeit machte die Klägerin keinen Gebrauch. Sie erhob stattdessen am 14.11.2013 Klage per E-Mail. Auf Schreiben und Hinweise des Gerichts reagierte die Klägerin in der Folge nicht.

    Im Urteil führte das Gericht nun aus, dass die Klage nicht formgerecht erhoben und daher unzulässig sei. Eine Klage sei nur dann formwirksam, wenn sie schriftlich oder zur Niederschrift beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werde. Eine Klageerhebung per E-Mail hingegen sei nur dann zulässig, wenn die E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sei. Eine solche – bei Privatleuten kaum verbreitete – Signatur wies die eMail der Klägerin aber nicht auf. Zwar sei die Klage darüber hinaus auch unbegründet, da ein Widerspruch gegen eine Anhörung tatsächlich nicht zulässig sei, was aber aus den genannten Gründen bereits keine Rolle mehr spiele.

    Urteil vom 20.02.2014, Aktenzeichen S 10 AS 1166/13 - PM SG Mainz 04.04.2014

    • Klage
    • E-Mail
    • Prozessrecht
    • Sozialgericht
    • Formerfordernisse
    • Signatur
    • Sozialprozessrecht
    • Klageeinreichung
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