5 StR 398/21 - Strafverfahren wegen eines mittels "einfacher" E-Mail und daher nicht formgerecht übermittelten Strafantrags weitgehend eingestellt
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision des Angeklagten ein vor dem Landgericht Dresden geführtes Strafverfahren weitgehend eingestellt und das in der Sache ergangene Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht in 13 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.