Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn er Anlagegeld anders als auf einem Anlagekonto gemäß § 1841 Abs. 2 BGB anlegt.
Fassung neu seit 01. Jan 2023
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Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn er Anlagegeld anders als auf einem Anlagekonto gemäß § 1841 Abs. 2 BGB anlegt.
Fassung neu seit 01. Jan 2023
Der Betreuer braucht die Erlaubnis vom Betreuungsgericht, wenn er das Geld anders anlegt als auf einem Anlagekonto, wie es in § 1841 Abs. 2 BGB steht.
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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