Die Eigentümerliste enthält sämtliche im Grundbuch eingetragenen Eigentümer von Wohnungen in einem WEG-Haus. Die Wohnungen eines Gebäudes sind nach WEG geteilt und auf die Eigentümer der Wohnungen verteilt. Die Eigentümerliste enthält den Namen und die ladungsfähige Anschrift der Wohnungseigentümer (§ 44 Abs. 1 Satz 2 WEG). Die Namen der Bewohner als Familienmitglieder oder Haushaltangehörige sind nicht enthalten. Gehört eine Wohnung mehreren Eigentümern, so sind diese - wie im Grundbuch - eingetragen.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
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