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§ 265b StGB

  • juristi.Red
  • 8. März 2023 um 16:52
  • 349 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Kreditbetrug

    (1) Wer einem Betrieb oder Unternehmen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung, Belassung oder Veränderung der Bedingungen eines Kredits für einen Betrieb oder ein Unternehmen oder einen vorgetäuschten Betrieb oder ein vorgetäuschtes Unternehmen

    1. über wirtschaftliche Verhältnisse
      • a) unrichtige oder unvollständige Unterlagen, namentlich Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Vermögensübersichten oder Gutachten vorlegt oder
      • b) schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
      die für den Kreditnehmer vorteilhaft und für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind, oder
    2. solche Verschlechterungen der in den Unterlagen oder Angaben dargestellten wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Vorlage nicht mitteilt, die für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Nach Absatz 1 wird nicht bestraft, wer freiwillig verhindert, dass der Kreditgeber auf Grund der Tat die beantragte Leistung erbringt. Wird die Leistung ohne Zutun des Täters nicht erbracht, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Erbringen der Leistung zu verhindern.

    (3) Im Sinne des Absatzes 1 sind

    1. Betriebe und Unternehmen unabhängig von ihrem Gegenstand solche, die nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern;
    2. Kredite Gelddarlehen aller Art, Akzeptkredite, der entgeltliche Erwerb und die Stundung von Geldforderungen, die Diskontierung von Wechseln und Schecks und die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen.
    • Strafrecht
    • Kreditbetrug
    • § 265b StGB

Kreditbetrug

Wenn jemand bei einem Antrag auf einen Kredit für einen Betrieb oder ein Unternehmen (oder sogar für einen gefälschten Betrieb oder ein gefälschtes Unternehmen) falsche oder unvollständige Infos über die wirtschaftlichen Verhältnisse gibt, ist das echt nicht in Ordnung. Hier ein paar Beispiele, was dazu zählt:

  1. Falsche Unterlagen:
    • a) Man reicht falsche oder unvollständige Unterlagen ein, wie Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen oder Gutachten.
    • b) Man macht schriftlich falsche oder unvollständige Angaben.

Das Ganze muss auch für die Entscheidung über den Kreditantrag wichtig sein und dem Kreditnehmer Vorteile bringen.

  1. Nicht mitteilen von Verschlechterungen:
    Wenn man Verschlechterungen der wirtschaftlichen Verhältnisse, die in den Unterlagen oder Angaben stehen, nicht erwähnt, die für die Entscheidung über den Antrag wichtig sind.

Wer dabei erwischt wird, kann bis zu drei Jahre ins Gefängnis kommen oder muss eine Geldstrafe zahlen.

Wenn jemand jedoch freiwillig dafür sorgt, dass der Kreditgeber aufgrund dieser falschen Infos keinen Kredit vergibt, wird das nicht bestraft. Wenn die Leistung ohne sein Zutun nicht erbracht wird und er sich ernsthaft bemüht, das zu verhindern, bleibt er straffrei.

Was genau zählt als Betrieb oder Kredit?

  1. Betriebe und Unternehmen: Das sind alle, die einen ordentlichen Geschäftsbetrieb brauchen, egal was sie genau machen.
  2. Kredite: Das sind alle Arten von Gelddarlehen, Akzeptkredite, der Kauf und die Stundung von Geldforderungen, das Diskontieren von Wechseln und Schecks sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und anderen Gewährleistungen.
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