Zwischenschein

  • Begriff aus dem Aktienrecht

    ist ein Anteilschein, der den Aktionären vor der Ausgabe der Aktien erteilt wird. Er verbrieft das die sich aus einer Aktie ergebenden Rechte eines Aktionärs gegenüber der Aktiengesellschaft und wird dem Aktionär vor Ausgabe der Aktien ausgehändigt wird. Zwischensscheine müssen auf den Namen lauten und dürfen nicht vor Eintragung der Aktiengesellschaft ins Handelsregister bzw. einer Kapitalerhöhung ausgegeben werden.

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