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§ 148 StGB

  • Weitergeleitet von „148 Abs. 1 Nr. 3 StGB“
  • sophme
  • 31. Januar 2023 um 21:58
  • 450 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Wertzeichenfälschung

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. amtliche Wertzeichen in der Absicht nachmacht, dass sie als echt verwendet oder in Verkehr gebracht werden oder dass ein solches Verwenden oder Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder amtliche Wertzeichen in dieser Absicht so verfälscht, dass der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird,
    2. falsche amtliche Wertzeichen in dieser Absicht sich verschafft oder
    3. falsche amtliche Wertzeichen als echt verwendet, feilhält oder in Verkehr bringt.

    (2) Wer bereits verwendete amtliche Wertzeichen, an denen das Entwertungszeichen beseitigt worden ist, als gültig verwendet oder in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

    • Strafrecht
    • § 148 StGB
    • Wertzeichenfälschung

Wertzeichenfälschung

(1) Wer amtliche Wertzeichen fälscht, um sie als echt zu nutzen oder um andere dazu zu bringen, sie zu verwenden, kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe bestraft werden. Das gilt auch, wenn jemand diese Wertzeichen so verändert, dass sie wertvoller aussehen, oder wenn jemand falsche Wertzeichen besorgt, um sie zu benutzen.

(2) Wenn jemand bereits benutzte amtliche Wertzeichen ohne das Entwertungszeichen als gültig verkauft oder verwendet, kann das mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe bestraft werden.

(3) Der Versuch, das zu tun, ist ebenfalls strafbar.

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Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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