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§ 135 PatG

  • sophme
  • 5. Januar 2023 um 00:10
  • 296 mal gelesen
  • Verfahrenskostenhilfeverfahren

    (1) Das Gesuch um Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe ist schriftlich beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Patentgericht oder beim Bundesgerichtshof einzureichen. In Verfahren nach den §§ 110 PatG und 122 PatG kann das Gesuch auch vor der Geschäftsstelle des Bundesgerichtshof zu Protokoll erklärt werden. § 125a PatG gilt entsprechend.

    (2) Über das Gesuch beschließt die Stelle, die für das Verfahren zuständig ist, für welches die Verfahrenskostenhilfe nachgesucht wird.

    (3) Die nach den §§ 130 PatG bis 133 PatG ergehenden Beschlüsse sind unanfechtbar, soweit es sich nicht um einen Beschluss der Patentabteilung handelt, durch den die Patentabteilung die Verfahrenskostenhilfe oder die Beiordnung einer Vertretung nach § 133 PatG verweigert; die Rechtsbeschwerde ist ausgeschlossen. § 127 Abs. 3 ZPO (der Zivilprozessordnung) ist auf das Verfahren vor dem Patentgericht entsprechend anzuwenden.

    Fassung ab 01. Aug 2022

    ___________________________

    Fassung bis einschl 31. Jul 2022

    (1) - (2) ...

    (3) Die nach den §§ 130 PatG bis 133 PatG ergehenden Beschlüsse sind unanfechtbar, soweit es sich nicht um einen Beschluss der Patentabteilung handelt, durch den die Patentabteilung die Verfahrenskostenhilfe oder die Beiordnung eines Vertreters nach § 133 PatG verweigert; die Rechtsbeschwerde ist ausgeschlossen. § 127 Abs. 3 ZPO (der Zivilprozessordnung) ist auf das Verfahren vor dem Patentgericht entsprechend anzuwenden.

    • Patentrecht
    • Verfahrenskostenhilfe
    • § 135 PatG
    • Kostenhilfeverfahren
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Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
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  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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