Das Patentgesetz (PatG) beschäftigt sich mit dem Schutz geistigen Eigentums in Form eines Patentes.
1 Patentgesetz (PatG)
- Regelt, wie Erfindungen in Deutschland geschützt werden können.
- Bestimmt die Voraussetzungen für ein Patent:
- Neuheit
- Erfinderische Tätigkeit (nicht naheliegend)
- Gewerbliche Anwendbarkeit
- Beschreibt das Prüfverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
- Regelt die Rechte des Patentinhabers, z. B.:
- alleinige Nutzung der Erfindung
- Verbot für andere, die Erfindung zu nutzen (Unterlassung)
- Anspruch auf Schadensersatz bei Patentverletzung
- Legt die Schutzdauer eines Patents fest: bis zu 20 Jahre.
- Enthält Regeln zur Lizenzierung (z. B. wenn jemand die Erfindung nutzen will).
- Regelt, wann ein Patent erlischt, z. B. wegen Nichtzahlung der Jahresgebühren.
- Dient dem Ziel, Innovation zu fördern, indem Erfinder zeitweise ein Monopol auf ihre Erfindung erhalten.
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