Ist dem Verurteilten nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, die Geldstrafe sofort zu zahlen, so bewilligt ihm das Gericht eine Zahlungsfrist oder gestattet ihm, die Strafe in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen. Das Gericht kann dabei anordnen, dass die Vergünstigung, die Geldstrafe in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen, entfällt, wenn der Verurteilte einen Teilbetrag nicht rechtzeitig zahlt. Das Gericht soll Zahlungserleichterungen auch gewähren, wenn ohne die Bewilligung die Wiedergutmachung des durch die Straftat verursachten Schadens durch den Verurteilten erheblich gefährdet wäre; dabei kann dem Verurteilten der Nachweis der Wiedergutmachung auferlegt werden.
Zahlungserleichterungen
Wenn jemand verurteilt wurde und es für ihn schwierig ist, die Geldstrafe sofort zu zahlen, kann das Gericht ihm eine Frist geben oder erlauben, die Strafe in Raten zu begleichen. Es kann auch festlegen, dass die Möglichkeit, in Raten zu zahlen, wegfällt, wenn eine Rate nicht pünktlich gezahlt wird. Außerdem sollte das Gericht auch dann helfen, wenn es sonst echt schwierig wird, den durch die Straftat angerichteten Schaden wieder gutzumachen. In solchen Fällen kann es sein, dass der Verurteilte nachweisen muss, dass er den Schaden wieder gutgemacht hat.
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