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§ 0802j ZPO

  • Weitergeleitet von „802j Abs. 1 und 2 ZPO“
  • juristi.Redaktion
  • 12. März 2021 um 20:57
  • 24. September 2024 um 18:24
  • 645 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Dauer der Haft; erneute Haft

    (1) Die Haft darf die Dauer von sechs Monaten nicht übersteigen. Nach Ablauf der sechs Monate wird der Schuldner von Amts wegen aus der Haft entlassen.

    (2) Gegen den Schuldner, der ohne sein Zutun auf Antrag des Gläubigers aus der Haft entlassen ist, findet auf Antrag desselben Gläubigers eine Erneuerung der Haft nicht statt.

    (3) Ein Schuldner, gegen den wegen Verweigerung der Abgabe der Vermögensauskunft eine Haft von sechs Monaten vollstreckt ist, kann innerhalb der folgenden zwei Jahre auch auf Antrag eines anderen Gläubigers nur unter den Voraussetzungen des § 802d ZPO von neuem zur Abgabe einer solchen Vermögensauskunft durch Haft angehalten werden.

    • Zwangsvollstreckung
    • Zivilprozess
    • Geldforderung
    • § 802j ZPO
    • Haftdauer
    • Haft
    • erneute Haft

Wie lange man im Knast bleibt; nochmal einlochen

(1) Man darf nicht länger als sechs Monate in Haft bleiben. Nach diesen sechs Monaten wird der Schuldner automatisch freigelassen.

(2) Wenn der Schuldner auf Antrag des Gläubigers ohne sein Zutun aus der Haft kommt, kann der Gläubiger nicht einfach nochmal verlangen, dass er wieder eingesperrt wird.

(3) Ein Schuldner, der wegen der Weigerung, seine Vermögensauskunft abzugeben, sechs Monate im Knast sitzt, kann in den nächsten zwei Jahren nur auf Antrag eines anderen Gläubigers wieder zur Abgabe dieser Auskunft durch Haft gezwungen werden, aber nur unter bestimmten Bedingungen gemäß § 802d ZPO.

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juristi.kon

Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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