Rechtsunion

  • Die EU bildete eine Rechtsunion

    Die Europäische Union hat durch die Überleitung verschiedener Suveränitätsrechte der einzelnen Mitgliedsstaaten selbst eine Suveränität erlangt, die es ihr erlaubt eigenes Recht zu bilden. Das bedeutet, dass die Organe der EU für die Mitgliedsstaaten, die Bewohner und Körperschaften unmittelbar geltendes Recht setzt. Dieses Recht gilt unmittelbar in den EU-Mitgliedsstaaten und wird direkt angewendet.


    Als direkt anzuwendendes EU-Recht gelten die Grundverordnungen, wie die Datenschutzgrundverordnung DSGVO.

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