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§ 0307 BGB

  • Weitergeleitet von „307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB“
  • juristi.Redaktion
  • 3. Juli 2018 um 10:36
  • 3. Juni 2026 um 13:59
  • 18.070 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Inhaltskontrolle

    (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

    (2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

    • mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
    • wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

    (3) Die Absätze 1 und 2 sowie die § 308 BGB und § 309 BGB gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.

    • Zivilrecht
    • AGB
    • § 307 BGB
    • Inhaltskontrolle
    • Benachteiligung
    • Schuldrecht
    • Schuldverhältnis
    • AGB Kontrolle
    • Treu und Glauben
    • Rechtsgeschäft
    • unangemessen
    • rechtsgeschäftliche
    • allgemeine
    • Geschäftsbedingungen

Inhaltskontrolle

(1) Wenn in den AGBs Sachen stehen, die einen Vertragspartner unfair behandeln, sind die ungültig. Das gilt vor allem, wenn die Regelungen nicht klar und verständlich sind und man dadurch benachteiligt wird.

(2) Man kann davon ausgehen, dass eine Regelung unfair ist, wenn sie

  • nicht mit den grundlegenden Ideen des Gesetzes übereinstimmt, von denen man abweicht oder
  • wichtige Rechte oder Pflichten, die zum Vertrag gehören, so einschränkt, dass das Ziel des Vertrags nicht mehr erreicht werden kann.

(3) Die Punkte 1 und 2 sowie die Paragrafen 308 BGB und 309 BGB betreffen nur AGBs, die von gesetzlichen Regelungen abweichen oder diese ergänzen. Andere Bestimmungen können in Verbindung mit den vorherigen Punkten auch ungültig sein.

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juristi.kon

Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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