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§ 0958 ZPO

  • Weitergeleitet von „958 ZPO“
  • juristi.Redaktion
  • 23. Januar 2021 um 23:21
  • 10. November 2025 um 22:47
  • 430 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Schadensersatz

    Erweist sich die Anordnung eines Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung, der im Inland vollzogen worden ist, als von Anfang an ungerechtfertigt, so ist der Gläubiger verpflichtet, dem Schuldner den Schaden zu ersetzen, der ihm aus der Vollziehung des Beschlusses oder dadurch entsteht, dass er Sicherheit leistet, um die Freigabe der vorläufig gepfändeten Gelder oder die Beendigung der Vollstreckung zu erwirken. Im Übrigen richtet sich die Haftung des Gläubigers gegenüber dem Schuldner nach Art. 13 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014.

    • Schadenersatz
    • Zwangsvollstreckung
    • Zivilprozess
    • grenzüberschreitend
    • vorläufige Kontopfändung
    • Kontopfändung
    • § 958 ZPO

Schadenersatz

Wenn sich herausstellt, dass die vorläufige Kontenpfändung, die hierzulande durchgeführt wurde, von Anfang an nicht rechtens war, muss der Gläubiger dem Schuldner den Schaden ersetzen, der durch die Pfändung entstanden ist. Das gilt auch, wenn der Schuldner Geld hinterlegen muss, um die vorläufig gepfändeten Gelder wieder freizubekommen oder die Vollstreckung zu stoppen. Ansonsten richtet sich die Verantwortung des Gläubigers gegenüber dem Schuldner nach den Vorschriften in Art. 13 Abs. 1 und 2 der EU-Verordnung Nr. 655/2014.

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juristi.kon

Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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