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§ 002 PatG

  • juristi.Redaktion
  • 27. Dezember 2020 um 20:07
  • 24. August 2022 um 10:14
  • 852 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Fehlende Patentierfähigkeit

    (1) Für Erfindungen, deren gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde, werden keine Patente erteilt; ein solcher Verstoß kann nicht allein aus der Tatsache hergeleitet werden, dass die Verwertung durch Gesetz oder Verwaltungsvorschrift verboten ist.

    (2) Insbesondere werden Patente nicht erteilt für

    1. Verfahren zum Klonen von menschlichen Lebewesen;
    2. Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität der Keimbahn des menschlichen Lebewesens;
    3. die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken;
    4. Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität von Tieren, die geeignet sind, Leiden dieser Tiere ohne wesentlichen medizinischen Nutzen für den Menschen oder das Tier zu verursachen, sowie die mit Hilfe solcher Verfahren erzeugten Tiere.

    Bei der Anwendung der Nummern 1 bis 3 sind die entsprechenden Vorschriften des Embryonenschutzgesetzes maßgeblich.

    • § 2 PatG
    • Patentierfähigkeit
    • kein Patent
    • fehlendes Patent

Warum man kein Patent kriegt

(1) Wenn eine Erfindung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt, gibt's dafür kein Patent. Das heißt, allein weil es gesetzliche Verbote gibt, reicht das nicht aus, um zu sagen, dass etwas nicht patentierbar ist.

(2) Besonders keine Patente gibt's für:

  1. Methoden, um menschliche Wesen zu klonen.
  2. Verfahren, die die genetische Identität von menschlichen Keimzellen verändern.
  3. Die Nutzung von menschlichen Embryonen für industrielle oder kommerzielle Zwecke.
  4. Methoden, die die genetische Identität von Tieren verändern und dabei den Tieren unnötige Leiden zufügen, ohne dass es einen wichtigen medizinischen Nutzen gibt.

Für die Punkte 1 bis 3 gelten die Regeln des Embryonenschutzgesetzes.

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Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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