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§ 0621 BGB

  • Weitergeleitet von „621 Nr. 3 BGB“
  • juristi.Redaktion
  • 16. Dezember 2020 um 00:46
  • 31. Mai 2024 um 21:50
  • 689 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen

    Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 BGB ist, ist die Kündigung zulässig,

    1. wenn die Vergütung nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages;
    2. wenn die Vergütung nach Wochen bemessen ist, spätestens am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Sonnabends;
    3. wenn die Vergütung nach Monaten bemessen ist, spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats;
    4. wenn die Vergütung nach Vierteljahren oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen für den Schluss eines Kalendervierteljahrs;
    5. wenn die Vergütung nicht nach Zeitabschnitten bemessen ist, jederzeit; bei einem die Erwerbstätigkeit des Verpflichteten vollständig oder hauptsächlich in Anspruch nehmenden Dienstverhältnis ist jedoch eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einzuhalten.
    • Arbeitsrecht
    • Zivilrecht
    • Schuldrecht
    • Dienstverhältnis
    • Dienstvertrag
    • Kündigungsfristen
    • § 621 BGB

Wenn du einen Job hast, der nicht als normales Arbeitsverhältnis nach § 622 BGB gilt, kannst du ihn so kündigen:

  1. Wenn du nach Tagen bezahlt wirst, kannst du jeden Tag für den nächsten Tag kündigen;
  2. Wenn du nach Wochen bezahlt wirst, musst du das bis zum ersten Werktag der Woche machen, damit es am Samstag endet;
  3. Wenn du nach Monaten bezahlt wirst, dann spätestens am 15. eines Monats, damit es am Ende des Monats aufhört;
  4. Wenn du nach Vierteljahren oder noch längeren Zeiträumen bezahlt wirst, musst du sechs Wochen vorher kündigen, damit es zum Ende eines Kalendervierteljahres endet;
  5. Und wenn deine Bezahlung nicht nach Zeitabschnitten geht, kannst du jederzeit kündigen. Wenn der Job aber viel von deiner Zeit in Anspruch nimmt, solltest du eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einhalten.
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Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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