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§ 1093 BGB

  • Weitergeleitet von „1093 BGB“
  • juristi.Redaktion
  • 8. Dezember 2020 um 23:05
  • 23. April 2024 um 19:10
  • 621 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Wohnungsrecht

    (1) Als beschränkte persönliche Dienstbarkeit kann auch das Recht bestellt werden, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Auf dieses Recht finden die für den Nießbrauch geltenden Vorschriften der §§ 1031 BGB, 1034 BGB, 1036 BGB, des § 1037 Abs. 1 BGB und der §§ 1041 BGB, 1042 BGB, 1044 BGB, 1049 BGB, 1050 BGB, 1057 BGB, 1062 BGB entsprechende Anwendung.

    (2) Der Berechtigte ist befugt, seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen.

    (3) Ist das Recht auf einen Teil des Gebäudes beschränkt, so kann der Berechtigte die zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen mitbenutzen.

    • Zivilrecht
    • Sachenrecht
    • § 1093 BGB
    • Wohnungsrecht
    • Dienstbarkeit

(1) Man kann auch das Recht einrichten, ein Gebäude oder einen Teil davon als Wohnung zu nutzen, ohne dass der Eigentümer da was zu sagen hat. Auf dieses Recht gelten die gleichen Regeln wie beim Nießbrauch, also die §§ 1031 BGB, 1034 BGB, 1036 BGB, 1037 Abs. 1 BGB und die §§ 1041 BGB, 1042 BGB, 1044 BGB, 1049 BGB, 1050 BGB, 1057 BGB und 1062 BGB.

(2) Die Person, die das Recht hat, kann ihre Familie und auch die Leute, die für den Haushalt und die Pflege nötig sind, in die Wohnung lassen.

(3) Wenn das Recht nur für einen bestimmten Teil des Gebäudes gilt, darf die berechtigte Person auch die gemeinsamen Einrichtungen und Anlagen mitbenutzen, die für die anderen Bewohner gedacht sind.

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Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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