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Gewohnheitsrecht

  • juristi.kon
  • 20. September 2017 um 11:15
  • 6. Oktober 2019 um 22:53
  • 1.259 mal gelesen
  • Gewohnheitsrecht ist nicht niedergeschrieben.

    Das Gewohheitsrecht besteht aus Regeln, die aus einer länger dauernden und auf Rechtsüberzeugung beruhenden Übung hervorgehen und schriftlich nicht fixiert sind. In der Regel spielt das Gewohneitsrecht keine wesentliche Rolle.

    Im Handelsrecht unter Kaufleuten ist es etwas anders. Hier spielt das Gewohnheitsrecht eine wichtige Rolle. Daraus können sich konkrete Ansprüche ergeben, die dann auch gerichtlich durchsetzbar sind gegen einen Vertragspartner oder Konkurrenten. Als Beispiel kann das kaufmännische Bestätigungsschreiben gelten.

    • BGB AT
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juristi.kon

Kurz informiert - News 17.08. - 23.08.2026

  • Bundesregierung beschließt umfassende Reform des Nachrichtendienstrechts: Das Bundeskabinett hat eine grundlegende Reform der gesetzlichen Grundlagen von Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz beschlossen. Vorgesehen sind zusätzliche Befugnisse, neue Möglichkeiten für den Einsatz von KI und biometrischen Verfahren sowie eine Neuordnung der Kontrolle der Nachrichtendienste. Mehr erfahren ...
  • Frühstartrente: Bund will für Kinder in die Altersvorsorge einzahlen: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Einführung einer Frühstartrente beschlossen. Für Kinder soll der Bund vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot einzahlen. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch 2026 abgeschlossen werden. Mehr erfahren ...
  • Jahressteuergesetz 2026 auf den Weg gebracht: Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026 beschlossen. Vorgesehen sind zahlreiche Änderungen im Steuerrecht – unter anderem zur Digitalisierung und zum Bürokratieabbau sowie Anpassungen an EU-Recht und die Rechtsprechung von EuGH, Bundesverfassungsgericht und Bundesfinanzhof. Mehr erfahren ...
  • Kinder- und Jugendhilfe soll grundlegend reformiert werden: Die Bundesregierung will die Kinder- und Jugendhilfe strukturell neu ausrichten. Allgemeine Unterstützungsangebote sollen gegenüber Einzelfallhilfen gestärkt und Verwaltungsverfahren vereinfacht werden. Teil des Entwurfs ist außerdem die Abschaffung des sogenannten „begleiteten Trinkens“ für 14- und 15-Jährige. Mehr erfahren ...
  • Mecklenburg-Vorpommern gibt Kommunen neue Orientierung bei Ferien- und Zweitwohnungen: Das Innenministerium MV hat eine neue Handreichung zur Regulierung von Ferien- und Zweitwohnungen veröffentlicht. Sie erläutert den Kommunen ihre rechtlichen Möglichkeiten – von Bebauungsplänen und Zweckentfremdungssatzungen bis hin zur Zweitwohnungssteuer. Gerade für touristisch geprägte Gemeinden ist das Thema praktisch relevant. Mehr erfahren ...
  • Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung jetzt auch in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt: Seit dem 1. August haben zunächst Kinder der ersten Klasse einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Mecklenburg-Vorpommern setzt diesen über die Horte um; der Anspruch wird in den kommenden Schuljahren schrittweise auf weitere Jahrgangsstufen ausgeweitet. Mehr erfahren ... 


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