Gewohnheitsrecht

  • Gewohnheitsrecht ist nicht niedergeschrieben.

    Das Gewohheitsrecht besteht aus Regeln, die aus einer länger dauernden und auf Rechtsüberzeugung beruhenden Übung hervorgehen und schriftlich nicht fixiert sind. In der Regel spielt das Gewohneitsrecht keine wesentliche Rolle.


    Im Handelsrecht unter Kaufleuten ist es etwas anders. Hier spielt das Gewohnheitsrecht eine wichtige Rolle. Daraus können sich konkrete Ansprüche ergeben, die dann auch gerichtlich durchsetzbar sind gegen einen Vertragspartner oder Konkurrenten. Als Beispiel kann das kaufmännische Bestätigungsschreiben gelten.

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