Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Minderjährige ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vornimmt, ist unwirksam. Nimmt der Minderjährige mit dieser Einwilligung ein solches Rechtsgeschäft einem anderen gegenüber vor, so ist das Rechtsgeschäft unwirksam, wenn der Minderjährige die Einwilligung nicht in schriftlicher Form vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist. Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vertreter den anderen von der Einwilligung in Kenntnis gesetzt hatte.
Einseitige Rechtsgeschäfte
Wenn ein Minderjähriger ein einseitiges Rechtsgeschäft macht, braucht er dafür die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Wenn er diese Zustimmung hat und das Geschäft mit jemand anderem macht, ist das Ding aber nicht gültig, wenn er die Zustimmung nicht schriftlich vorzeigt und die andere Person das Geschäft deshalb sofort ablehnt. Aber die Ablehnung ist nicht möglich, wenn der Vertreter die andere Person vorher über die Zustimmung informiert hat.
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EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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