Bauforderungen

  • Zivilrecht - Besonderes Schuldrecht - Werkvertrag

    bezeichnet geltwerte Ansprüche der Bauunternehmer und Bauhandwerker für die Ausführung eines Bauwerkes. Für Bauforderungen kann die Bestellung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück verlangt werden, bei noch unvollendeten Werken für einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung.

    Geregelt werden diese Ansprüche im Gesetz über die Sicherung von Bauforderungen.

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