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Das Baugesetzbuch (BauGB) enthält Bestimmungen über Bauleitplanungen, Regelungen der baulichen und sonstigen Nutzung, Entschädigungen, Bodenordnung, Enteigung, Erschließung, städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen und gerichtliche Verfahren in Baulandsachen.
1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Regelt die Planung und Ordnung der baulichen Nutzung von Grundstücken in Deutschland.
- Bestimmt, wie Städte und Gemeinden planen dürfen, z. B. durch Flächennutzungs- und Bebauungspläne.
- Legt fest, wo gebaut werden darf und wie Flächen genutzt werden (Wohnen, Gewerbe, Grünflächen usw.).
- Enthält Regeln zum Schutz von Natur und Umwelt bei Bauvorhaben.
- Regelt das Verfahren für Bauleitplanung, also wie Gemeinden Baupläne aufstellen, ändern oder aufheben.
- Bestimmt Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgern, Behörden und Trägern öffentlicher Belange.
- Regelt Erschließungskosten, also wer Straßen, Wege, Leitungen und andere Infrastruktur bezahlt.
- Enthält Vorschriften zur städtebaulichen Entwicklung, Sanierung und Erneuerung von Stadtteilen.