Doppelmakler sind Makler, die für den Verkäufer und den Kaufinteressenten handeln. Sie sind zu strenger Objektivität verpflichtet. Vertragliche Abmachnungen, die gegen die Objektivität verstossen, sind unwirksam (BGHZ 61,17). Siehe dazu auch Treuwidrige Doppeltätigkeit
Doppelmakler gibt es vor allem bei der Vermittlung von Grundstücksgeschäften.