Doppelmakler

  • Zivilrecht - Besonderes Schuldrecht - Maklervertrag

    Doppelmakler sind Makler, die für den Verkäufer und den Kaufinteressenten handeln. Sie sind zu strenger Objektivität verpflichtet. Vertragliche Abmachnungen, die gegen die Objektivität verstossen, sind unwirksam (BGHZ 61,17). Siehe dazu auch Treuwidrige Doppeltätigkeit

    Doppelmakler gibt es vor allem bei der Vermittlung von Grundstücksgeschäften.

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