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Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt Rahmenbedingungen für die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer. Es ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber verbindlich.
1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Regelt, wie lange Arbeitnehmer pro Tag und Woche arbeiten dürfen.
- Begrenzung der Höchstarbeitszeit (in der Regel max. 8 Stunden täglich, Ausnahmen bis 10).
- Enthält Regeln zu Ruhepausen und Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen.
- Bestimmt, wann Nachtarbeit erlaubt ist und welche besonderen Schutzvorschriften gelten.
- Regelt Sonn- und Feiertagsarbeit und in welchen Fällen Ausnahmen möglich sind.
- Dient dem Gesundheits- und Arbeitsschutz der Beschäftigten.
- Legt Dokumentationspflichten für Arbeitgeber fest (z. B. bei Überstunden).
- Beinhaltet spezielle Schutzvorschriften für Jugendliche und schwangere Frauen (in anderen Gesetzen ergänzend geregelt, aber im ArbZG berücksichtigt).
[juristi.Link] ArbZG im Volltext