Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG), die Lehrfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG), die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG), die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG), das Eigentum (Art. 14 GG) oder das Asylrecht (Art. 16a GG) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Wer die Freiheit, seine Meinung zu sagen – besonders die Pressefreiheit, die Freiheit zu lehren, sich zu versammeln, sich zu vereinen, und auch das Recht auf Brief- und Fernmeldegeheimnis, sein Eigentum oder das Asylrecht – dazu nutzt, um gegen die demokratische Grundordnung zu kämpfen, der verliert diese Rechte. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet dann, wie das Ganze genau aussieht.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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