Verfassungsrecht Einzelfallgesetz

  • Verfassungsrecht

    sind Maßnahmengesetze, die so konkret verfasst sind, dass nur ganz bestimmte Adressaten, nur ein einziger Adressat oder ein bestimmter Fall betroffen ist.


    Um Einzelfallgesetze handelt es sich auch, wenn der Tatbestand der gesetzlichen Reglung zwar abstakt-generell formuliert ist, das Gesetz aber nur auf einen bestimmten Einzelfall Anwendung findet. (Schmidt/Bleibtreu/Klein, GG, Art. 19 RNr. 4) Solche Gesetze sind verfassungsrechtlich unter bestimmten Voraussetzungen nicht zulässig (Art. 19 GG).

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