Mätressentestament

  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Erbrecht - Erbfolge

    Das Mätressentestament meint die Art Testament, in der "die Geliebte" für die Dienste in der Art belohnt wird, dass sie in die Erbfolge mit aufgenommen wird.


    Das Mätressentestament war früher sittenwidrig.


    § 1939 BGB

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