Ermächtigung Artikel 16 Absatz 2 AEUV ermächtigt das Europäische Parlament und den Rat, Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten zu erlassen. E-Learning Datenschutz Datenschutz praktische Lektion Zur Buchung (EUR 7,00 / 1 Monat) 7 Min Datenschutz juristi.e-Seminar Aus- und Weiterbildung