sind Rechte, die dem Berechtigten hinsichtlich einzelner Befugnisse eine unmittelbare Herrschaft über eine Sache zuordnen. Der dingliche Schutz wird auch bei Übergang des Eigentums an der Sache gegenüber des neuen Eigentümers gewahrt. Man unterscheidet zwischen dinglichen Nutzungsrecht, dinglichen Verwertungsrechten und dinglichen Erwerbsrechten. Beschränkt dingliche Rechte sind Zuordnungsrechte. Sie sind Teilinhalte des Eigentums und können durch den Eigentümer abgespalten werden. Dies geschieht durch die Bestellung eines beschränkt dinglichen Rechts. Erlischt es wieder, so wächst es automatisch dem Eigentum wieder an.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
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