Beschränkt dingliches Recht

  • Zivilrecht - Sachenrecht

    sind Rechte, die dem Berechtigten hinsichtlich einzelner Befugnisse eine unmittelbare Herrschaft über eine Sache zuordnen. Der dingliche Schutz wird auch bei Übergang des Eigentums an der Sache gegenüber des neuen Eigentümers gewahrt. Man unterscheidet zwischen dinglichen Nutzungsrecht, dinglichen Verwertungsrechten und dinglichen Erwerbsrechten. Beschränkt dingliche Rechte sind Zuordnungsrechte. Sie sind Teilinhalte des Eigentums und können durch den Eigentümer abgespalten werden. Dies geschieht durch die Bestellung eines beschränkt dinglichen Rechts. Erlischt es wieder, so wächst es automatisch dem Eigentum wieder an.

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