Schuldrecht BT VI ZR 46/05 - Supermarkt haftet für Sicherheit seiner Produkte

  • stichprobenartig testen

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Supermärkte für die Sicherheit ihrer Produkte haften und diese stichprobenartig testen müssen. Damit bestätigte der BGH das Urteil des Bonner Amts- und Landgerichts.


    Der Kläger hatte sich beim Reinigen einer Tapetenkleistermaschine geschnitten und den Supermarkt daraufhin auf Schmerzensgeld verklagt. Das Bonner Amts- und Landgericht sprach ihm 4000 Euro zu.


    Die beklagte Supermarktkette importierte die Maschine aus China und bot sie mit eigener Marke hier an. (Az: VI ZR 46/05 AG Bonn) [@]


    Urteil vom 28. März 2006 – VI ZR 46/05 - BGH PM 53/2006

    AG Bonn - 3 C 55/04 ./. LG Bonn - 6 S 242/04

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