Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für einzelne Beschäftigungsbereiche, für bestimmte Arbeiten oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen, bei denen besondere Gefahren für die Gesundheit der Arbeitnehmer zu erwarten sind, die Arbeitszeit über § 3 ArbZG hinaus beschränken, die Ruhepausen und Ruhezeiten über die §§ 4 ArbZG und 5 ArbZG hinaus ausdehnen, die Regelungen zum Schutz der Nacht- und Schichtarbeitnehmer in § 6 ArbZG erweitern und die Abweichungsmöglichkeiten nach § 7 ArbZG beschränken, soweit dies zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer erforderlich ist. Satz 1 gilt nicht für Beschäftigungsbereiche und Arbeiten in Betrieben, die der Bergaufsicht unterliegen.
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Kurz informiert - News 07.09. - 13.09.2026
- EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
- Einkommensteuerreform 2027 beschlossen: Die Bundesregierung hat den Entwurf für eine umfassende Einkommensteuerreform beschlossen. Unter anderem sollen Grund- und Kinderfreibetrag sowie Kindergeld und Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigen. Die ersten Entlastungen sind für 2027 vorgesehen und sollen ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Mehr erfahren ...
- Deutschland stärkt den Schutz kritischer Infrastruktur: Mit dem KRITIS-Dachgesetz sollen erstmals bundesweit einheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards zum Schutz kritischer Infrastruktur gelten. Betroffen sind unter anderem Energie, Verkehr, Gesundheitsversorgung und Trinkwasser. Mehr erfahren ...
- Das ändert sich im September 2026: Im September treten mehrere Neuregelungen in Kraft. Seit dem 1. September dürfen Lohnsteuerhilfevereine ihre Mitglieder umfassender beraten. Ab dem 27. September gelten außerdem strengere Vorgaben für Umweltwerbung: Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ dürfen nicht mehr ohne entsprechende Belege verwendet werden. Neue EU-weite Labels sollen Verbraucher zusätzlich über Gewährleistung und Haltbarkeitsgarantien informieren. Mehr erfahren ...
- Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein bauen KI-Einsatz in der Verwaltung aus: MV und Schleswig-Holstein wollen bei KI, Open Source und digitaler Souveränität enger zusammenarbeiten. Geplant ist unter anderem, KI direkt in die Verwaltungsplattform Nextcloud zu integrieren. In Mecklenburg-Vorpommerns Finanzämtern soll außerdem der KI-Assistent „TaxBot Maxi“ eingesetzt werden. Die Verarbeitung der KI-Anfragen soll vollständig in Deutschland erfolgen. Mehr erfahren ...
- Land MV tritt kommunalem Digitalisierungs-Zweckverband bei: Mecklenburg-Vorpommern ist jetzt vollwertiges Mitglied im Zweckverband eGo-MV. Land und Kommunen wollen damit bei Verwaltungsdigitalisierung, Registermodernisierung, Onlinezugangsgesetz und Informationssicherheit enger zusammenarbeiten. Kommunen können künftig außerdem landeseigene Angebote wie KI-Lösungen und die MVCloud einfacher nutzen. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
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