Niemand darf wegen derselben Tat zweimal verurteilt oder vor Gericht gestellt werden. Der Strafanspruch des Staates ist "verbraucht", wenn über strafrechtlichen Vorwurf gegen den Beschuldigten rechtskräftig entschieden wurde. Durch ein rechtskräftiges Strafurteil wird ein Verfahrenshindernis begründet, unabhängig, ob eine Verurteilung oder ein Freispruch enthalten ist. Der Grundsatz ist heute im Grundgesetz Art. 103 Abs. 3 GG verankert. In engen Grenzen kann dieses Prinzip zu Ungunsten des Angeklagten durchbrochen werden mit der Möglichkeit, Verfahren wieder aufzunehmen, § 362 StPO.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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