Erläuterung: Verfahrenshindernisse sind Fragestellungen des Prozessrechtes und haben keinerlei Auswirkungen auf die materiell-rechtliche Strafbarkeit eines Täters. Liegen Verfahrenshindernisse vor, darf der Täter (Beschuldigter oder Angeklagter) nicht verurteilt werden, auch wenn er sich strafbar gemacht.
juristi.kon
Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
A // B // C // D // E // F // G // H // I // K // L // M // N // O // P // Q // R // S // T // U // V // W