Verfahrenshindernis

  • Rechtsgebiet: Strafrecht - Strafprozessrecht

    Erläuterung: Verfahrenshindernisse sind Fragestellungen des Prozessrechtes und haben keinerlei Auswirkungen auf die materiell-rechtliche Strafbarkeit eines Täters. Liegen Verfahrenshindernisse vor, darf der Täter (Beschuldigter oder Angeklagter) nicht verurteilt werden, auch wenn er sich strafbar gemacht.

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