Lateinischer Fachausdruck - Strafrecht - Irrtum - § 15 StGB ist gegeben, wenn sich die Tat in Wirklichkeit gegen eine andere Person richtet, als der Täter meint. (Mattioli / Kleine-Voßbeck / Kiel / Platena, Der Irrtum im Strafrecht 5. Aufl. 1996, S. 9)§ 15 StGB