Wahrung der Wirtschaftseinheit

  • öffentliches Recht - Verfassungsrecht - Gesetzgebungskompetenz

    Die Wahrung der Wirtschaftseinheit ist eine alternative Voraussetzung für die Gesetzgebung des Bundes bei der konkurrierenden Gesetzgebung. Sie ist Teil der Erforderlichkeitsklausel des Art. 72 Abs. 2 GG. Die Wahrung der Wirtschaftseinheit rechtfertigt den Erlass eines Gesetzes durch den Bund, wenn es um die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsraumes der Bundesrepublik Deutschland durch bundeseinheitliche Rechtsetzung geht. Das ist vor allem dann notwendig, wenn Landesreglungen oder das Untätigbleiben der Länder einen erheblichen Nachteil für die Gesamtwirtschaft mit sich bringen. (BVerfG, Urteil vom 24.10.2002, NJW 2003, 41)


    Art. 72 GG

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