Wechselwirkungslehre

  • Öffentliches Recht - Verfassungsrecht - Grundrecht - Art. 5 GG

    Diese Lehre wurde vom Bundesverfassungsgericht entwickelt. Sie besagt, dass die allgemeinen Gesetze zwar dem Wortlaut des Art.5 GG Schranken setzen. Sie müssen aber ihrerseits im Lichte der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts im freiheitlich-demokratischen Staat ausgelegt werden. Im Ergebnis läuft diese Lehre auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung hinaus.

ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft