perpetuatio fori

  • lateinischer Fachausdruck - Zivilprozessrecht
    • Grundsatz des Prozessrechts: nach Eintritt der Rechtshängigkeit bleibt die Zuständigkeit des angegangenen Gerichts erhalten, auch wenn sich später die hierfür maßgeblichen Voraussetzungen ändern.

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    Das lateinische Rechtswörterbuch

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