lateinischer Fachausdruck - Zivilprozessrecht Grundsatz des Prozessrechts: nach Eintritt der Rechtshängigkeit bleibt die Zuständigkeit des angegangenen Gerichts erhalten, auch wenn sich später die hierfür maßgeblichen Voraussetzungen ändern. Klick (Kostenlos) 1 juristi.kon Latein Das lateinische Rechtswörterbuch