Unter einem Schuldverhältnis im weiteren Sinne versteht man ein Rechtsverhältnis zwischen mindestens zwei Personen, kraft dessen wenigstens eine von der anderen eine bestimmte Leistung zu fordern berechtigt ist. (Brox, Schuldrecht Allgemeiner Teil, RNr. 10). Es stellt die Gesamtheit aller Rechtsbeziehungen zwischen den PArteien dar.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
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