Unter einem Schuldverhältnis im weiteren Sinne versteht man ein Rechtsverhältnis zwischen mindestens zwei Personen, kraft dessen wenigstens eine von der anderen eine bestimmte Leistung zu fordern berechtigt ist. (Brox, Schuldrecht Allgemeiner Teil, RNr. 10). Es stellt die Gesamtheit aller Rechtsbeziehungen zwischen den PArteien dar.