ist ein Arbeitszeugnis, das dem Arbeitnehmer im Laufe seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber ausgestellt wird. Der Arbeitnehmer hat nur in Ausnahmefällen einen Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses, so beispielsweise wenn eine Versetzung im Rahmen des Unternehmens ansteht, der Vorgesetzte wechselt oder bei einer Änderung des Unternehmensgefüges.