sind die wesentlichen Grundlagen eines Sachverständigengutachtens. Es wird nach Befund- und Zusatztatsachen unterschieden. Erstere hat der Sachverständige aufgrund seiner Fachkenntnisse selbst ermittelt. Über diese wird im Gutachten berichtet. Zusatztatsachen könne ohne weitere Fachkenntnisse selbst ermittelt werden von jedermann. Sie bereiten das Gutachten vor und sind nicht Inhalt dessen. Der Sachverständige sagt über diese als Zeuge aus.
juristi.kon
Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
A // B // C // D // E // F // G // H // I // K // L // M // N // O // P // Q // R // S // T // U // V // W