bei der Animus-Formel geht es um die Unterscheidung zwischen Mittäter und Gehilfen. Die Animus-Formel entstammt der Rechtssprechung des Reichsgerichtes. Es unterscheidete zwischen Mittäter und Gehilfe danach, ob der Täter die Tat als eigene wollte oder die Tat als die eines anderen. Wollte der Täter die Tat als die eigene so liegt Täterwillen (animus auctoris) vor.Sollte die Tat die eines anderen sein, so liegt Gehilfenwillen (animus socii) vor. Der Gehilfe wird "sanfter" bestraft als der Mittäter. Der Gehilfe ist in § 27 StGB und der Mittäter in § 25 Abs. 2 StGB geregelt.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
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