Beifahrer

  • Strafrecht - Strafprozessrecht - Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    danach kam den Zeugenaussagen von Insassen von unfallbeteiligten Fahrzeugen nur dann Beweiskraft zu, wenn sonstige objektive Anhaltpunkte für die Richtigkeit der Aussage sprachen. Dies wurde höchstrichterlich verworfen (BGH MDR 1988, 307). Hier wurde eine Beweisregel statuirt, die es in einer solchen Verallgemeinerung nicht gibt.

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