ist jegliche Fixierung von Daten usw., gleichviel in welcher Art und Weise sie erfolgt. (S/S- Cramer § 268 Rn. 8) Es genügt deshalb eine Tonbandaufnahme oder die Speicherung auf Diskette.
Der Begriff der Darstellung setzt nach allgemeiner Ansicht eine gewisse Dauerhaftigkeit der Verkörperung voraus. (Tröndle/Fischer, StGB mit Nebengesetzen und Verordnungen 50. Aufl. 2001, § 268 Rn. 3)